Durchsuchung

Hausdurchsuchung: Was darf die Polizei in meiner Wohnung?

Hausdurchsuchung - Ihre Grundrechte

Die Hausdurchsuchung ist einer der schwersten Eingriffe in das Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung (Art. 13 GG). Die Polizei darf nicht einfach so in Ihre Wohnung.

Wann darf die Polizei eine Wohnung durchsuchen?

  • Mit Durchsuchungsbeschluss eines Richters
  • Bei Gefahr im Verzug ohne Beschluss
  • Bei freiwilliger Einwilligung

Was müssen Sie bei einer Hausdurchsuchung beachten?

Verlangen Sie zunächst den Durchsuchungsbeschluss. Ohne Beschluss dürfen Sie die Durchsuchung verweigern, es sei denn, es liegt Gefahr im Verzug vor.

Darf die Polizei bei einer Durchsuchung alles mitnehmen?

Die Polizei darf nur Gegenstände beschlagnahmen, die im Durchsuchungsbeschluss genannt sind oder Beweismittel für eine Straftat darstellen.

Häufig gestellte Fragen

Die Polizei darf bei einer Hausdurchsuchung nur das durchsuchen, was im Durchsuchungsbeschluss genannt ist. Sie dürfen nur Gegenstände beschlagnahmen, die als Beweismittel dienen.
Ja, grundsätzlich benötigt die Polizei einen richterlichen Durchsuchungsbeschluss. Nur bei Gefahr im Verzug (z.B. flüchtiger Täter) ist eine Durchsuchung ohne Beschluss möglich.