Hausdurchsuchung - Ihre Grundrechte
Die Hausdurchsuchung ist einer der schwersten Eingriffe in das Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung (Art. 13 GG). Die Polizei darf nicht einfach so in Ihre Wohnung.
Wann darf die Polizei eine Wohnung durchsuchen?
- Mit Durchsuchungsbeschluss eines Richters
- Bei Gefahr im Verzug ohne Beschluss
- Bei freiwilliger Einwilligung
Was müssen Sie bei einer Hausdurchsuchung beachten?
Verlangen Sie zunächst den Durchsuchungsbeschluss. Ohne Beschluss dürfen Sie die Durchsuchung verweigern, es sei denn, es liegt Gefahr im Verzug vor.
Darf die Polizei bei einer Durchsuchung alles mitnehmen?
Die Polizei darf nur Gegenstände beschlagnahmen, die im Durchsuchungsbeschluss genannt sind oder Beweismittel für eine Straftat darstellen.