Häufig gestellte Fragen zu Durchsuchung

Die Polizei darf bei einer Hausdurchsuchung nur das durchsuchen, was im Durchsuchungsbeschluss genannt ist. Sie dürfen nur Gegenstände beschlagnahmen, die als Beweismittel dienen.
Ja, grundsätzlich benötigt die Polizei einen richterlichen Durchsuchungsbeschluss. Nur bei Gefahr im Verzug (z.B. flüchtiger Täter) ist eine Durchsuchung ohne Beschluss möglich.