Polizeikontrolle

Bei einer Polizeikontrolle dürfen Beamte Ihre Personalien feststellen, Papiere kontrollieren und bei begründetem Verdacht weitere Maßnahmen ergreifen. Eine Durchsuchung ist nur mit Beschluss oder bei Gefahr im Verzug zulässig.
Nein, bei einer rechtmäßigen Polizeikontrolle müssen Sie mitwirken. Das Verweigern kann als Strafvereitelung gewertet werden. Eine Durchsuchung können Sie jedoch ohne Beschluss verweigern.

Durchsuchung

Die Polizei darf bei einer Hausdurchsuchung nur das durchsuchen, was im Durchsuchungsbeschluss genannt ist. Sie dürfen nur Gegenstände beschlagnahmen, die als Beweismittel dienen.
Ja, grundsätzlich benötigt die Polizei einen richterlichen Durchsuchungsbeschluss. Nur bei Gefahr im Verzug (z.B. flüchtiger Täter) ist eine Durchsuchung ohne Beschluss möglich.

Festnahme

Eine vorläufige Festnahme darf maximal bis zum Ende des folgenden Tages dauern. Danach muss ein Richter über die Haft entscheiden.

Vernehmung

Ja, Sie haben ein umfassendes Schweigerecht. Sie müssen keine Aussage machen, die gegen Sie verwendet werden könnte. Nutzen Sie dieses Recht!

Personenkontrolle

Nur bei begründetem Verdacht müssen Sie Ihre Identität preisgeben. Ohne Verdacht können Sie eine Identitätsfeststellung verweigern.

Beschlagnahmung

Die Polizei darf Ihr Handy nur mit Durchsuchungsbeschluss oder bei Gefahr im Verzug beschlagnahmen. Sie müssen nicht das Passwort nennen.